Auslandsimmobilien Angebote und Gesuche von Privat und Immobilien-Profis. Luxus, Gewerbe- und Wohnimmobilien aus der ganzen Welt.×
Immobilien&Co - Auslandsimmobilien Angebote und Gesuche von Privat und Immobilien-Profis. Luxus, Gewerbe- und Wohnimmobilien aus der ganzen Welt.
Auslandsimmobilien Portal
Archivsuche
Verkaufte Immobilien in Medellin
1
Immobilien

Archiv: Immobilien Verkaufte immobilien in Medellin von Privateigentümer und Immobilien-Profis

erforderliche Informationen

Anzeigen 1 - 1 (aus insgesamt 1 Immobilien Verkaufte in Medellin von Privateigentümer und Immobilien-Profis)

Verkauf Immobilien Kolumbien
VerkaufLuxus-Wohnung • Bestandsimmobilien
KolumbienAntioquiaMedellin
Das Hotel liegt in Medellin, Kolumbien, besser bekannt als die Stadt des „Ewigen Frühlings“ für sein perfektes Wetter das ganze Jahr über. Ein beliebtes Ziel für Expats und Rentner, da es einen ausgezeichneten Lebensstil bietet. Eine fast neue, moderne, nüchterne Designwohnung mit hochwertigen Oberflächen und einer sehr schönen Innenausstattung. Es ist eine hohe Etage mit einem atemberaubenden Blick auf die Stadt und die Berge. Offenheit und vollständig integrierte Räume definieren diese Eigenschaft gut. Es ist ein exklusives Gebäude in der besten Nachbarschaft der Stadt. Eine Eigentumswohnung mit allen Annehmlichkeiten wie Pool, Fitnessclub, Sicherheit, Concierge, Dachterrassen, Grillplätzen, Whirlpool und vielem mehr. Auf jeden Fall eine Immobilie für diejenigen, die einen guten Lebensstil mögen.
Wohnung mit herrlichem Blick auf die Stadt und die Berge
Anzahl von Zimmern
3
Wohnfläche, m2
130
Wohnzimmer, m2
80
Anzahl der Schlafzimmern
2
Anzahl der Badezimmern
3
Flur
17
Küche Complett ausgestattet
Parkplatz
2
Balkon
1

ImmobilienCo © 2007-2025 ist Mitglied des internationalen mehrsprachigen Immobilien Netzwerkportals ImmobilisCo

Auslandsimmobilien Angebote und Gesuche von Privat und Immobilien-Profis. Luxus, Gewerbe- und Wohnimmobilien aus der ganzen Welt.
Wir verwenden Cookies. Durch das Surfen auf unserer Website stimmen Sie den Rechtsrichtlinien zu. OK ×